Ziele | ||
Das Zentrum fördert die empirische Wirtschafts- und Sozialforschung in Köln. Diesem Ziele dienen unter anderem:
Das Zentrum hat Ende 2003 seine Arbeit aufgenommen. Mitglieder des Direktoriums sind Prof. Dr. Hans-Jürgen Andreß (geschäftsführender Direktor), Prof. Dr. Alexander Kempf und Prof. Dr. Karl Mosler. | ||
Satzung | ||
Die Satzung zum Download. | ||
Präambel Das Zentrum ist im Vollzuge einer Zielvereinbarung mit dem Lande Nordrhein-Westfalen gegründet worden, welche die Stärkung der empirischen Wirtschafts- und Sozialforschung zum Ziel hat. § 1 Zweck und Ziele des Zentrums Das Zentrum fördert die empirische Wirtschafts- und Sozialforschung in Köln. Diesem Ziele dient u.a.
§ 2 Sitz Das Zentrum hat seinen Sitz in Köln. $ 3 Rechtsstellung | ||
(1) | Das Zentrum für empirische Wirtschafts- und Sozialforschung ist eine interdisziplinäre Forschungseinrichtung der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln. Es ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Einrichtungen, die auf dem Gebiet der empirischen Wirtschafts- und Sozialforschung tätig sind und keine (zentrale) wissenschaftliche Einrichtung oder Betriebseinheit im Sinne des § 29 HG. | |
(2) | Diese Satzung regelt die Beziehung der Teilnehmer des Zentrums für empirische Wirtschafts- und Sozialforschung untereinander. | |
(3) | Die das Zentrum bildenden Forschungseinrichtungen aus dem Bereich der Universität zu Köln bleiben in ihrem Bestand gemäß ihren Rechtsgrundlagen unberührt. | |
§ 4 Mitglieder | ||
(1) | Mitglieder des Zentrums sind Forschungseinrichtungen der Wirtschafts- und Sozialwis-senschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln, die zu interdisziplinärer Forschung im Bereich der empirischen Wirtschafts- und Sozialforschung bereit und in der Lage sind. | |
(2) | Als assoziierte Mitglieder können externe Forschungseinrichtungen aufgenommen werden, die die Ziele und den Zweck des Zentrums in geeigneter Weise fördern und unterstützen. | |
(3) | Über den Antrag auf Aufnahme einer Forschungseinrichtung entscheidet die Leitung des Zentrums. | |
(4) | Eine Forschungseinrichtung scheidet aus, wenn sie in ihrem Tätigkeitsfeld nicht mehr mit empirischer Wirtschafts- und Sozialforschung befasst ist. Im Zweifelsfall entscheidet die Leitung des Zentrums. Das Ausscheiden aus anderen Gründen erfolgt auf Antrag der betreffenden Institution. | |
(5) | Neben Forschungseinrichtungen können Einzelpersonen, die in der empirischen Wirtschafts- und Sozialforschung tätig sind, für eine Dauer von max. drei Jahren Mitglieder (Fellows) des Zentrums sein. Wiederwahl ist möglich. Über die Mitgliedschaft entscheidet die Leitung des Zentrums. | |
§ 5 Leitung des Zentrums | ||
(1) | Die Leitung des Zentrums obliegt einem Direktorium, das aus drei professoralen Mitgliedern der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln besteht. Sie werden auf Vorschlag der Mitgliederversammlung von der Engeren Fakultät für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt und sollen die drei Fächergruppen der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät (BWL, VWL, Sozialwissenschaften) repräsentieren. | |
(2) | Das Direktorium gibt sich eine Geschäftsordnung und wählt aus seiner Mitte einen Geschäftsführenden Direktor für jeweils drei Jahre. Der Geschäftsführende Direktor führt die laufenden sowie die ihm von der Leitung des Zentrums übertragenen Geschäfte. | |
(3) | Die Leitung des Zentrums kann einen Geschäftsführer bestellen, der für die administrativen Aufgaben des Zentrums zuständig ist. Das Nähere regelt eine Geschäftsordnung. | |
§ 6 Arbeitsprogramm | ||
(1) | Zu den am Zentrum durchgeführten Arbeiten gehören die in § 1 genannten Tätigkeiten. | |
(2) | Das Arbeitsprogramm wird von der Leitung des Zentrums für einen Zeitraum von drei Jahren festgelegt. | |
(3) | Zur Leitung einzelner Programmschwerpunkte kann das Direktorium des Zentrums für die Laufzeit des Arbeitsprogramms aus dem Kreis seiner Mitglieder Programmleiter berufen. | |
§ 7 Mitgliederversammlung | ||
(1) | Jede beteiligte Forschungseinrichtung entsendet entweder den Leiter bzw. die Leiterin oder eine von ihm bzw. ihr benannte Person in die Mitgliederversammlung des Zentrums. Darüber hinaus gehören alle Fellows des Zentrums der Mitgliederversammlung an. | |
(2) | Die Mitgliederversammlung tagt mindestens einmal jährlich, im Übrigen nach Bedarf. Sie muss zusammentreten, wenn dies von mindestens einem Drittel der Mitglieder oder der Leitung des Zentrums beantragt wird. | |
(3) | Die Mitgliederversammlung berät das Arbeitsprogramm des Zentrums und den jährlichen Arbeitsbericht der Leitung des Zentrums. Sie berät über die Besetzung des Direktoriums und macht mit einfacher Mehrheit der Engeren Fakultät der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln entsprechende Personalvorschläge. Sie berät über Satzungsänderungen und macht mit einfacher Mehrheit der Engeren Fakultät der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln entsprechende Änderungsvorschläge. | |
§ 8 Änderungen Satzungsänderungen werden durch die Engere Fakultät der Wirtschafts- und Sozialwissen-schaftlichen Fakultät der Universität zu Köln auf Vorschlag der Mitgliederversammlung beschlossen. § 9 Auflösung Bei Auflösung des Zentrums fällt dessen Vermögen, soweit durch die Zuwendungsgeber nichts anderes bestimmt ist, an die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln. § 10 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses der Engeren Fakultät der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln vom 26.4.2004. |