In Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform
Abstrakt:
Disziplinarmaßnahmen sind das "schärfste Schwert" des Jugendstrafvollzuges, um auf Pflichtverstöße von Inhaftierten zu reagieren. Obwohl es sich bei diesen Sanktionen um scherwiegende Grundrechtseingriffe handelt, ist über sie im Grunde nur wenig bekannt. Das betrifft schon das Ausmaß ihrer Anordnung, das bereits seit langem nicht mehr bundesweit erfasst und veröffentlicht wird. Zudem ist die Wirkung von Disziplinarmaßnahmen bisher kaum erforscht. Der vorliegende Beitrag greift diese Defizite auf und stellt die Ergebnisse einer im März 2014 durchgeführten Anfrage an die einzelnen Bundesländer dar, die das Ziel verfolgt, einen Eindruck von der aktuellen - nach wie vor sehr heterogenen - Disziplinarpraxis im Jugendstrafvollzug zu vermitteln. Ferner werden Erkenntnisse zur Wirkung von Disziplinarmaßnahmen dargelegt, die aus den Daten eines im April 2013 abgeschlossenen DFG-Projektes zum Thema "Gewalt und Suizid im (männlichen) Jugendstrafvollzug" gewonnen wurden. Die Befunde unterstreichen die gedämpften Erwartungen, die von vielen Seiten zum Ausdruck gebracht werden, wenn es um die Geeignetheit derartiger Sanktionen für das Bewirken von Verhaltensänderungen geht.