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Ablauf der Betreuung einer Abschlussarbeit bei Herrn Dr. Joël Binckli

Es werden keine weiteren Abschlussarbeiten mehr angenommen! 

Auch eine Voranmeldung für die kommenden Semester ist nicht möglich. Bitte sehen Sie daher von Mailanfragen nach einer Betreuung Ihrer Abschlußarbeit durch Herrn Dr. Binckli ab.

 

 Prüfungskandidaten der PO 2015:

Bitte beachten Sie für Ihre persönliche Zeitplanung:

Vor der Anmeldung in KLIPS sollten Sie eine Betreuungszusage für Ihr gewünschtes Thema in einem ersten Sprechstundentermin einholen. Andernfalls wird Ihnen durch den Prüfer ein zu bearbeitendes Thema festgelegt.

Es ist eine verbindliche Anmeldung zum Examenskolloquium/Thesis-Seminar des Prüfers Dr. Binckli in der 2. Belegphase in Klips 2.0. notwendig, es gibt keine alternativen Möglichkeiten der Anmeldung.

 

Die Terminvereinbarung zur Sprechstunde erfolgt aussschließlich über https://calendly.com/binckli/30min

 1. Sprechstundentermin:

Besprechung eines möglichen Themengebietes

Ggf. erste Literaturhinweise

Verbindliche Zusage oder Absage der Betreuung

Besprechung des konkreten Ablaufes der Betreuung der Abschlussarbeit, individueller Zeitplan

 Aufgaben des/der Prüfungskandidat/in bis zum nächsten Sprechstundentermin:

Literaturrecherche

Vorläufige Literaturliste

Erstellen eines ersten Exposés (max. 2-3 Seiten), ggf. Formulieren einer konkreten Forschungsfrage

Erstellen einer strukturierten Gliederung (Entwurf eines ersten Inhaltsverzeichnisses)

Das Exposé, die Literaturliste und die strukturierte Gliederung müssen zwei Tage vor dem Sprechstundentermin per E-Mail an binckliSpamProtectionwiso.uni-koeln.de eingereicht werden.

 2. Sprechstundentermin:

Besprechung des Exposés, der Literaturliste und der strukturierten Gliederung

Festlegung des konkreten Themas der Abschlussarbeit

Gemeinsame Meldung der Abschlussarbeit über das entsprechende Formular an das Prüfungsamt.

Weitere Sprechstundentermine nach Bedarf, regelmäßiger Besuch des Examenskolloquiums/Thesis-Seminar ist verpflichtend, verbunden mit einer Präsentation der Inhalte der Abschlussarbeit im Plenum (Referat) und anschliessender Diskussion.

Ablauf der Meldung zu einer Abschlussprüfung Bachelorarbeit / Masterarbeit PO 2015 ab dem WS17/18

Neuregelung Prüfungsordnung 2015:

Für Studierende nach der PO 2015 ist der Besuch des Examenskolloquiums/Thesis-Seminar ihres Prüfers/ihrer Prüferin Bestandteil der Prüfungsleistung „Bachelor- bzw. Masterarbeit“ und damit verpflichtend. Die Form der Modulabschlussprüfung ist eine kombinierte Prüfung, die aus einem Referat bzw. einer Präsentation der geplanten Inhalte der Abschlussarbeit („bestanden“ bzw. „nicht bestanden“) im Examenskolloquium/Thesis-Seminar und der Abschlussarbeit (benotet) besteht.

Ohne den Besuch des Kolloquiums wird die Abschlussarbeit als „nicht bestanden“ gewertet.

Anmeldung:

Die Anmeldung zum Besuch des Kolloquiums erfolgt ausschließlich während der zweiten Belegphase über KLIPS; eine Anmeldung für mehrere Examenskolloquien/Thesis-Seminare gleichzeitig ist dabei nicht möglich. Jedem Kolloquium eines Lehrstuhls sind in KLIPS alle prüfungsberechtigten Mitarbeiter/innen zugeordnet. Die Teilnehmerbegrenzung in KLIPS richtet sich nach der Raumgröße und der angestrebten Verteilung aller Abschlussarbeiten über die Lehrstühle.

Eine nachträgliche Anmeldung in KLIPS ist nicht möglich, der Prüfling kann das Kolloquium dann erst wieder im darauffolgenden Semester belegen.

Vor der Anmeldung in KLIPS soll der/die Studierende sich für eine/n Prüfer/in entscheiden und mit ihm/ihr abklären, ob er/sie das gewünschte Thema betreut. Dazu veröffentlichen die Prüfer/innen zur Vorinformation für die Studierenden auf ihrer persönlichen Webseite eine Liste mit von ihnen betreuten Themen/Themengebieten.

Sofern ein/e Studierende/er sich ohne Absprache mit dem Prüfer/der Prüferin zu einem Kolloquium anmeldet und eine Zulassung erhält, besteht ein Anspruch auf Betreuung durch diese/n Prüfer/in. Der/Die Prüfer/in muss dabei keinerlei Themenwünsche seitens des/der Studierenden berücksichtigen, sondern kann ein beliebiges Thema aus seinem Forschungsbereich vorgeben, dass der Studierende in diesem Fall bearbeiten muss. Eine Abmeldung aus dem Kolloquium durch die Studierenden ist nicht vorgesehen. Erst im Folgesemester kann eine Neuanmeldung über KLIPS bei einem einen anderen Lehrstuhl erfolgen.

Nach Erhalt der Zulassung durch KLIPS kann die Prüfungsanmeldung zur Abschlussarbeit mit dem bekannten Formular über den Prüfer beim Prüfungsamt erfolgen. Bitte beachten Sie aber, dass der Prüfling ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme des konkreten Themas zur Abschlussarbeit angemeldet werden muss.

 

Gültigkeitsdauer der Prüfungsleistung des Examenskolloquiums/Thesis-Seminar:

Ist das Kolloquium erfolgreich abgeschlossen (Referat bestanden), das konkrete Thema aber noch nicht definiert, kann sich der Prüfling bis Ende des Folgesemesters für die Abschlussarbeit anmelden.

Nachweis der Prüfungsleistung des Examenskolloquiums/Thesis-Seminar durch die Prüfer:

Im Erstgutachten der Abschlussarbeit versichert der/die Prüferin mit folgendem Satz ausdrücklich, dass der Prüfling das Examenskolloquium/Thesis-Seminar erfolgreich abgeschlossen hat:

„Das Examenskolloquium/Thesis-Seminar wurde mit der Prüfungsleistung Referat erfolgreich abgeschlossen.“

Ein Gutachten ohne diese Bestätigung des Prüfers/der Prüferin führt automatisch zum Nichtbestehen der Abschlussarbeit.